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Schwanger werden

Künstliche Befruchtung: Kosten & Kosten­übernahme der Kinderwunsch­behandlung

Mit Hilfe einer Kinderwunschbehandlung erfüllen sich viele Paare den lang ersehnten Traum von einer Familie. Sie scheuen weder Zeit, körperliche Belastungen, noch die Kosten einer künstlichen Befruchtung. Die gesetzlichen Krankenkassen fördern künstliche Befruchtungen und übernehmen die Kosten zu mindestens 50 Prozent. Erfahren Sie mehr zur Höhe der Kosten und zu den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme.

Inhaltsverzeichnis

Künstliche Befruchtung: Kosten der Hoffnung

Nur 5 Prozent aller Paare mit Kinderwunsch bleiben in Deutschland kinderlos. Zudem kommen in Deutschland jedes Jahr circa 13.000 Kinder durch eine künstliche Befruchtung auf die Welt. Medizinisch zählt eine künstliche Befruchtung in die Kategorie der „assistierten Reproduktionsmedizin“ (ART) – die der Fortpflanzung gewissermaßen auf die Sprünge hilft.

Gute Nachrichten also und eine große Erleichterung für alle Paare, die vergeblich versuchen, auf natürlichem Weg schwanger zu werden, aber auch für Frauen in einer homosexuellen Beziehung oder Singles mit einem Kinderwunsch.

In Sachen künstliche Befruchtung und Kosten sorgen wiederum die Krankenkassen für Erleichterung. Sie tragen die Behandlungskosten zu mindestens 50 Prozent, manche sogar zu 100 Prozent. Die Kosten fallen hauptsächlich für medizinisches Fachpersonal, Arzneimittel, technische Hilfsmittel oder für die Lagerung von Eizellen an.

Gesetzliche Grundlagen der künstlichen Befruchtung

Laut Embryonenschutzgesetz (ESchG) sowie den Handlungsrichtlinien der Bundesärztekammer und des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzteschaft und Krankenkassen müssen in Deutschland heterosexuelle Paare, die sich für eine Kinderwunschbehandlung interessieren, in einer festen Partnerschaft leben und Frauen in einer lesbischen Beziehung müssen verheiratet sein.

Folgende Methoden einer künstlichen Befruchtung sind in Deutschland gesetzlich erlaubt:

  • die Übertragung von Spermien des Partners (Insemination),
  • die künstliche Befruchtung mittels IVF (In-Vitro-Fertilisation) oder ICSI (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion),
  • das Einfrieren von unbefruchteten Eizellen (Kryokonservierung).

Künstliche Befruchtungen mit Spendersamen sowie die Präimplantationsdiagnostik (PID) sind in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Nicht erlaubt sind der Einsatz fremder Eizellen, die Leihmutterschaft sowie die Vorauswahl von Spermien nach Geschlecht des Kindes. Auch die Verwendung von Spermien verstorbener Partner sowie Experimente an menschlichen Embryonen sind verboten.

Künstliche Befruchtung: Methoden und Chancen

Lernen Sie die Methoden der künstlichen Befruchtung, die Voraussetzungen, ihre Chancen und Risiken kennen und finden Sie heraus, ob eine künstliche Befruchtung für Sie infrage kommt.

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Gesetzliche Regelung für Kostenübernahme

Laut § 27a Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB) haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf „medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft“. Weiterhin verpflichtet das Sozialgesetzbuch alle gesetzlichen Krankenkassen – wie z. B. die AOK, die Barmer oder die Techniker Krankenkasse – zur Übernahme der Kosten einer künstlichen Befruchtung zu einem Anteil von mindestens 50 Prozent. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten einer künstlichen Befruchtung und für entsprechende Medikamente sogar zu über 50 Prozent. Wie hoch der erstattungsfähige Anteil ist, richtet sich immer nach den festgelegten Satzungsleistungen der Krankenkasse.

Voraussetzungen der Kostenübernahme

Voraussetzung für die Kostenübernahmen durch die gesetzlichen Kassen sind:

  • Die Frau muss mindestens 25 Jahre alt und darf nicht älter als 39 Jahre sein.
  • Der Mann muss mindestens 25 Jahre alt und darf nicht älter als 49 Jahre sein.
  • Beide Partner müssen bei der gleichen gesetzlichen Krankenkasse versichert sein – andernfalls muss jeder Partner seinen Anteil beantragen.
  • Nachweis einer durchgemachten Röteln-Infektion bei der Frau
  • Nachweis eines negativen HIV-Tests beider Partner
  • Indikation der künstlichen Befruchtung durch einen Facharzt und Überweisung
  • Vorlage eines Behandlungs- und Kostenplans
  • Die Bewilligung beider Pläne erfolgt erst, wenn der Kasse ein fachärztlicher Behandlungsplan vorliegt und sie die Kostenübernahme genehmigt hat. Nur dann werden die Kosten auch tatsächlich übernommen.

Zur Entlastung der sogenannten „Eigenleistung“ kann es sich lohnen, vor oder während einer Kinderwunschbehandlung die Kosten zu vergleichen und die Krankenkasse zu wechseln.

Darüber hinaus kann die Eigenleistung durch finanzielle Zuschüsse der Bundesländer (Bundesförderrichtlinie) zusätzlich deutlich reduziert werden. Die Mehrheit der Bundesländer beteiligt sich am Eigenanteil. Welche Bundesländer eine Förderung in welcher Höhe anbieten, erfahren Sie im Förder-Check auf der Website informationsportal-kinderwunsch.de des zuständigen Bundesministeriums.

Voraussetzung für die Beteiligung des eigenen Bundeslands an den Kosten der Kinderwunschbehandlung sind:

  • die Bewilligung des Behandlungs- und Kostenplanes der gesetzlichen Krankenkasse zu 50 Prozent,
  • eine separate Antragstellung beim Land und die Bewilligung sowie,
  • dass die Kinderwunschbehandlung in einem zugelassenen Kinderwunschzentrum vorgenommen wird.

Das Kinderwunschzentrum wird Ihnen in der Regel auch die Förderungsmöglichkeiten aufzeigen.

 

Erstattungsfähige Behandlungen im Überblick

Die Kosten der künstlichen Befruchtung variieren stark und hängen von der Behandlungsmethode ab. Folgende Behandlungen sind erstattungsfähig:

  • Insemination im spontanen Zyklus (intrazervikal, intrauterin oder intratubar)
  • Insemination nach Hormonstimulation (intrazervikal, intrauterin oder intratubar)
  • In-Vitro-Fertilisation mit Embryotransfer (IVF)
  • Intratubarer Gametentransfer (GIFT)
  • Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungs- und Medikamentenkosten für folgende Maßnahmen:

  • 8 Inseminationen (IUI) ohne hormonelle Stimulation der Frau
  • 3 Inseminationen (IUI) mit hormoneller Stimulation der Frau
  • 3 Versuche der In-Vitro-Fertilisation (IVF)
  • 3 Versuche der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) oder
  • 2 Versuche des intratubaren Gameten-Transfers (GIFT)

Ob Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) oder In-vitro-Fertilisation (IVF) hängt in erster Linie von der gesundheitlichen Vorgeschichte des Paares und der ärztlichen Diagnose ab. Daher sind eingängige Untersuchungen bei der Gynäkologin bzw. beim Gynäkologen sowie einer Andrologin oder einem Andrologen (Männerheilkunde) nicht nur wesentliche Voraussetzungen für die Kinderwunschbehandlung, sondern auch relevant für die Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse.

Künstliche Befruchtung: die Kosten für ICSI, IVF & Co.

Unabhängig von der Methode hat die Praxis gezeigt, dass es mit nur einer Behandlung selten getan ist. In der Regel muss das Paar mehrere Behandlungszyklen durchlaufen, bis der Schwangerschaftstest „positiv“ anzeigt.

Daher gilt die Regel: je mehr Behandlungen, desto besser die Chancen. Statistisch steigt die Wahrscheinlichkeit für einen Schwangerschaftserfolg bei mehreren Behandlungen. Derzeit liegt sie pro Behandlungszyklus bei ca. 15 bis 20 Prozent. Mit der Zahl der Behandlungen steigen allerdings auch die Kosten.

Insemination (IUI) – intrazervikal, intrauterin oder intratubar

Bei der intrauterinen Insemination werden die Spermien zunächst über Masturbation gewonnen und nach einer „Vorbereitung“ im Labor über Kanülen zum Zeitpunkt des Eisprungs in die Gebärmutter oder den Gebärmutterhals übertragen. Die Methode der Insemination kommt etwa bei trägen Spermien zum Einsatz und zählt zu den ältesten Verfahren in der künstlichen Befruchtung.

Die Unterscheidung „im spontanen Zyklus“ oder „nach Hormonstimulation“ betrifft die Einflussnahme auf den Zeitpunkt des Eisprungs. Das heißt: Der Zeitpunkt des Eisprungs kann mittels Hormonbehandlung reguliert und damit terminiert werden oder er bleibt – so wie im spontanen Zyklus – dem Zufall überlassen.

Die Unterscheidung zwischen intrazervikal, intrauterin oder intratubar betrifft die Art beziehungsweise die Technik der Befruchtung: Intrazervikal bedeutet „innerhalb des Gebärmutterhalses“, intrauterin bedeutet „innerhalb der Gebärmutter“ und intratubar bezeichnet „innerhalb der Eileiter“. Die Erfolgsaussichten für das Gelingen einer einzigen Insemination liegen bei 7 bis 10 Prozent und steigen bei weiteren Behandlungen bis auf 40 Prozent.

IUI: Kosten

Die gesamten Kosten für eine intrauterin Insemination ohne Hormonbehandlung belaufen sich auf circa 400 bis 800 Euro pro Behandlung, inklusive Hormonbehandlung und Medikamente. Die Kosten variieren zwischen den Kinderwunschzentren. Je nachdem bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, übernimmt die Kasse mindestens 50 Prozent der Kosten für bis zu drei „Versuche“. Verschiedene Krankenkassen erstatten die Kosten zu 100 Prozent. Weiterhin beteiligen sich die Bundesländer am verbleibenden Eigenanteil.

 

In-vitro-Fertilisation (IVF)

Die In-vitro-Fertilisation geht noch einen Schritt weiter als die Insemination. Nachdem die Eizellen im Körper der Frau mittels Hormonstimulation zur optimalen Reife gebracht werden, werden sie entnommen und im Labor mit den Spermien zusammengebracht. Gelingt die Befruchtung im Labor, werden oft zwei Eizellen wieder in die Gebärmutter eingesetzt. Dadurch steigen nicht nur die Chancen für einen erfüllten Kinderwunsch, sondern auch für eine Mehrlingsschwangerschaft. Die Erfolgsquote für eine Schwangerschaft durch IVF liegt bei circa 30 Prozent pro Zyklus.

IVF: Kosten

Die IVF-Kosten belaufen sich auf circa 3.000 Euro pro Zyklus – inklusive Medikamente. Bei drei Behandlungen kommen IVF-Kosten von insgesamt 10.000 Euro zusammen. Auch diese Kosten variieren zwischen den Kinderwunschzentren. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen mindestens 50 Prozent und einige Kassen sogar 100 Prozent der gesamten IVF-Kosten. Zusätzliche Förderung können Sie bei den Bundesländern beantragen.

 

Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

Die intrazytoplasmatische Spermieninjektion ist „die Königsklasse“ in der Reproduktionsmedizin und die gebräuchlichste Methode. Hierbei werden nicht mehrere Spermien, sondern lediglich eine einzige Samenzelle mit der Eizelle vereint. Das geschieht ebenfalls im Labor. Anschließend werden oft zwei „befruchtete“ Eizellen in die Gebärmutter eingesetzt, was wie bei der IVF die Wahrscheinlichkeit für eine Mehrlingsschwangerschaft erhöht. Vor der Spermieninjektion erhält die Frau zusätzlich eine Hormonbehandlung zur Follikelstimulation, um möglichst viele Eizellen heranreifen zu lassen.

Die Erfolgsquote für eine ICSI liegt bei 10 bis 15 Prozent pro Zyklus.

ICSI: Kosten

Die Kosten pro ICSI betragen circa 5.000 Euro (inklusive Medikamente und Untersuchungen) und belaufen sich nach drei Behandlungszyklen durchschnittlich auf insgesamt 15.000 Euro. Auch die ICSI-Kosten bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen bis zum dritten Versuch mit mindestens 50 Prozent. Einige Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten sogar bis zu 100 Prozent. Auch durch die zusätzliche Förderung durch die Bundesländer ist eine Kostenerstattung von bis zu 100 Prozent für die ICSI-Behandlungen möglich.

 

Intratubarer Gametentransfer (GIFT)

Beim intratubaren Gametentransfer handelt es sich um eine Mischung aus Insemination und In-vitro-Fertilisation. Dabei werden Samenzellen und Eizellen getrennt, aber zur gleichen Zeit mittels Kanülen in den Eileiter gebracht. Die Befruchtung findet damit im Körper der Frau statt. Gameten bedeutet so viel wie Keimzellen. Auch bei diesem Verfahren werden die Eizellen der Frau zunächst hormonell stimuliert und anschließend entnommen. Angewendet wird diese Methode bei bekannter Störung der Eizellaufnahme der Eileiter oder Verwachsungen der Gebärmutterschleimhaut wie Endometriose.

GIFT: Kosten

Die Kosten für die Behandlungen, inklusive Medikamente und Untersuchungen, hängen vom jeweiligen Kinderwunschzentrum ab. Die GIFT-Kosten sind nicht erstattungsfähig und müssen selbst gezahlt werden. Weder die Krankenkassen noch die Bundesländer beteiligen sich daran.

 

Einfrieren von Ei- oder Samenzellen

Da die Therapie von Krebspatienten zur Unfruchtbarkeit führen kann, ist das Einfrieren (Kryokonservierung) von Ei- oder Samenzellen von krebskranken Personen, die ihre Familienplanung noch nicht abgeschlossen haben, eine erstattungsfähige Leistung der Krankenkasse. Das Einfrieren von Ei- und Samenzellen ist darüber hinaus für jedermann möglich.

Zudem können auch die übriggebliebenen Eizellen aus der Follikelstimulation eingefroren und in späteren Zyklen verwendet werden. Dadurch lassen sich mitunter jeweilige erneute Hormonbehandlungen zur Follikelstimulation der Frau vermeiden. Zudem eröffnet diese Methode auch die Möglichkeit, jeweils nur eine befruchtete Eizelle pro Behandlungszyklus zurückzugeben, um so das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften zu minimieren.

Einfrieren: Kosten

Seit Februar 2021 wird die Kryokonsverierung von Keimzellen für Krebspatientinnen und Krebspatienten und die dazugehörigen Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierzu wurde der § 27a (SGB) um den Absatz 4 SGB V erweitert.

 

Progesteron

Für das Gelingen einer künstlichen Befruchtung spielen auch Medikamente und vor allem der Einsatz von Hormonen eine bedeutende Rolle. Eine besondere Funktion hat die Therapie mit dem Gelbkörperhormon (Progesteron). Nachdem bei der Hormonstimulation zunächst die Eizellen mit den sogenannten Gonadotropinen zum optimalen Wachstum angeregt werden, sorgt das Progesteron nach der intensiven Eierstock-Stimulation für den Erhalt der aufgebauten Gebärmutterschleimhaut und damit für die wichtigste Voraussetzung einer Schwangerschaft. Denn ohne Gebärmutterschleimhaut ist eine Schwangerschaft unmöglich. 

Progesteron: Kosten

Innerhalb des bewilligten Kosten- und Behandlungsplans übernehmen die Kassen mindestens 50 Prozent der Progesteron- und Arzneimittel-Kosten und zusätzlich gibt es die Förderungen der Bundesländer. Voraussetzung für die Erstattung der Kosten für das Progesteron ist, dass es sich um Progesteron-Präparate handelt, die für die Kinderwunschtherapie offiziell zugelassen sind. Ab einem positiven Schwangerschaftstest (ca. 4. SSW) übernimmt die Krankenkasse (nach § 24 SGB V) die Kosten für das Progesteron auch bis zur 12. Schwangerschaftswoche zu 100 Prozent, beispielsweise für vaginale Weichkapseln, sofern zugelassenes Progesteron auch weiterhin ärztlich verordnet wird.

 

Künstliche Befruchtung: Kostenübernahme von Progesteron

Die Kosten für Progesteron können im Rahmen einer assistierten Reproduktionstherapie bis zur 12. Schwangerschaftswoche in voller Höhe durch die Krankenkasse übernommen werden.

Erfahren Sie mehr

Das ärztliche „Go“ für eine künstliche Befruchtung

Wenn sich der Kinderwunsch auf natürlichem Weg nicht erfüllt, können verschiedene Ursachen dahinterstecken. Daher sind ärztliche Untersuchungen fundamental wichtig für Diagnosen, die Überweisung in ein Kinderwunschzentrum und ebenso für die Kostenübernahme einer künstlichen Befruchtung durch die Krankenkasse.

Ursachen für die Unfruchtbarkeit

Zu den typischen Ursachen für Unfruchtbarkeit oder unerfüllten Kinderwunsch zählen:

  • bei der Frau
    • Zyklusstörungen
    • Gelbkörperschwäche (Progesteronmangel)
    • Eierstockschwäche oder Veränderungen der Eileiter
    • Gewebeveränderungen an der Gebärmutter, am Gebärmutterhals oder der Gebärmutterschleimhaut (Endometriose)
    • Hormonelle Erkrankungen oder Stoffwechselstörungen, z. B. Schilddrüsenfehlfunktion, Diabetes
    • genetische Defekte
    • Infektionskrankheiten oder unbehandelte Infektionen, z. B. durch Chlamydien
    • Operationen
    • körperliche oder emotionale Belastungen
  • beim Mann
    • geringe Qualität des Spermas oder reduzierte Spermienproduktion, z. B. durch Hodenentzündungen oder hormonelle Störungen wie Prolaktinüberschuss
    • (Hyperprolaktinämie)
    • Samenleiterverschluss
    • Antikörper gegen Samenzellen
    • hormonelle Störungen wie Testosteronmangel
    • Missbrauch von Anabolika
    • Leistungssport / Übertraining
    • Übergewicht
    • schwere körperliche Belastungen
    • Umweltgifte und Schadstoffe

Trotz zahlreicher, erforschter Schwangerschaftshürden lässt sich nicht in jedem Fall ein Grund für die ungewollte Kinderlosigkeit finden und so leicht aus dem Weg schaffen wie beispielsweise bei einem Progesteronmangel, der sich durch die Gabe von natürlichem Progesteron unkompliziert ausgleichen lässt.

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Ein ausgeglichener Lebensstil ohne nennenswerte emotionale oder körperliche Belastungen, Abstand zu Alkohol, Zigaretten oder Drogen sind sowohl für die Frau als auch für den Mann nicht nur eine wesentliche Voraussetzung für Gesundheit, sondern auch für die Entwicklung oder den Erhalt einer Schwangerschaft.

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Künstliche Befruchtung im Ausland – Kosten sparen?

Sollten Sie über eine künstliche Befruchtung im Ausland nachdenken, eventuell um Kosten zu sparen, sei Folgendes angemerkt: Die preisgünstigen und erfolgversprechenden Angebote wie beispielsweise aus Tschechien oder Österreich sind zwar verlockend. Dennoch halten die verführerischen Formulierungen wie „bestmöglichen Behandlungen durch Blastozytentransfer und genetischen Check“ der Realität in der Regel nicht stand.

Für den Fall, dass mit attraktiven Preisen gelockt wird, sollten Sie wissen, dass Kosten für Besprechungen, Ultraschall oder Blutuntersuchungen meist extra abgerechnet werden und die Behandlung damit insgesamt oft noch teurer wird als in Deutschland.

Lediglich zwei Gründe sprechen für eine künstliche Befruchtung im Ausland: das sind die Notwendigkeit einer Eizellspende oder die Leihmutterschaft, da beide Möglichkeiten zur Familienplanung in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten sind.

Künstliche Befruchtung – Kosten einer Chance

Die künstliche Befruchtung ist für einige Paare eine Art Rettung. Denn was für viele selbstverständlich ist, ist für andere ein „Kampf“, in dem sie über längere Zeit vergeblich versuchen, auf natürlichem Weg ein Kind zu bekommen. Nicht selten mit psychischen Folgen in Form von Niedergeschlagenheit oder Selbstzweifeln. Für all jene ist die künstliche Befruchtung ein Grund zur Hoffnung und in vielen Fällen ein erlösender Ausweg, für den sie weder Kosten noch Mühen scheuen.

Die Kosten für eine künstliche Befruchtung können hoch sein. Daher unterstützt der Gesetzgeber über die gesetzlichen Krankenkassen und Maßnahmen der Bundesländer ungewollt kinderlose Paare auf vielfältige Weise.

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