Eine weitere finanzielle Unterstützung bei Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch besteht durch Bund und Länder. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Bundesland, in dem Sie leben, sich an den Kosten beteiligt. Ist dies der Fall, bezuschusst auch der Bund die künstliche Befruchtung. Mit dem sogenannten „Förder-Check“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie heraus, ob diese Option der Kostenbeteiligung gegebenenfalls für Sie besteht.

Besondere Unterstützung der Kinderwunschbehandlung in Nordrhein-Westfalen ab 30.08.2019

Nordrhein-Westfalen nimmt ab 2019 erstmalig am Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion teil.1

Bei den verheirateten Paaren übernimmt NRW künftig gemeinsam mit dem Bund die Hälfte des Eigenanteils, der den Paaren nach Abzug der Kassenleistung bleibt. Unverheiratete Paare können die Förderung beantragen, wenn sie in einer verfestigten, nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Sie werden von Bund und Land gemeinsam unterstützt und erhalten für den 1. bis 3. Versuch hierfür 25 % und für den 4. Versuch bis zu 50 % ihres Eigenanteils.

Die Förderung erhalten antragstellende Paare, sofern

  • das Paar seinen Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen hat,
  • das Paar sich einer IVF- oder ICSI-Behandlung unterzieht,
  • das Paar die Voraussetzungen des § 27a SGB V erfüllt.

In jedem Fall beträgt die Förderung jedoch höchstens für den 1. bis 3. Behandlungszyklus:

  1. IVF-Behandlung jeweils bis zu 800,- Euro des Eigenanteils
  2. ICSI-Behandlung jeweils bis zu 900,- Euro des Eigenanteils

Für den 4. Behandlungszyklus:

  1. IVF-Behandlung jeweils bis zu 1.600,- Euro des Eigenanteils
  2. ICSI-Behandlung jeweils bis zu 1.800,- Euro des Eigenanteils

Weitere Informationen, Möglichkeiten zur Beantragung und verschiedene Dokumente zum Download finden Sie auf der Website des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

Referenz

  1. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Nordrhein-Westfalen (Assistierte-Reproduktions-Richtlinie). Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, 30. August 2019.